better chances with this
youth integration class

Fotolia_6952138_SWas ist ein Jugendintegrationskurs?
Der Jugendintegrationskurs ist ein Angebot für junge, nicht mehr schulpflichtige Migrantinnen und Migranten unter 27 Jahren, die nur wenig oder gar kein Deutsch sprechen und in Deutschland eine weiterführende Schule besuchen oder eine Ausbildung machen wollen. Er besteht aus einem Sprachkurs mit 900 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 60 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.

Was lerne ich in einem Jugendintegrationskurs?
Im Sprachkurs…
…lernen Sie, sich in allen wichtigen Bereichen des täglichen Lebens in Deutschland zu verständigen. Sie üben Lesen, Schreiben, Verstehen und Sprechen in verschiedenen Situationen: Kontakte herstellen, mit Bekannten reden, bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Einkauf Gespräche führen, telefonieren, Formulare ausfüllen oder sich über Gesundheitsvorsorge informieren.
Darüber hinaus erhalten Sie konkrete Informationen zu Ihrer Lebenssituation. Sie erfahren etwas über Schulabschlüsse in Deutschland, Ausbildungsberufe und Studium, den Arbeitsmarkt, Angebote zur Freizeitgestaltung, Beziehungen in der Familie, Umgang mit Konflikten und Gewalt und vieles mehr

Wer kann am Jugendintegrationskurs teilnehmen?
Sie können teilnehmen, wenn Sie nicht mehr schulpflichtig sind, zu Kursbeginn das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zur Zeit keine Schule oder Ausbildungseinrichtung besuchen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Berechtigungsschein

Einen Anspruch auf Teilnahme haben

  • Ausländerinnen und Ausländer, wenn sie nach dem 1.1.2005 erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und auf Dauer in Deutschland leben. Sie erhalten den Berechtigungsschein von der Ausländerbehörde.
  • nach dem 1.1.2005 aufgenommene Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und solche, die vor dem 1.1.2005 nicht an einem Sprachkurs nach SGB III teilgenommen haben. Sie erhalten den Berechtigungsschein vom Bundesverwaltungsamt (BVA) Bei freien Kursplätzen können ebenfalls.
  • Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, bereits länger und rechtmäßig in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer sowie deutsche Staatsangehörige mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen. Sie können die Zulassung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen.

Was kostet der Kurs?
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler haben Anspruch auf kostenlose Teilnahme.
Ausländerinnen und Ausländer leisten einen Kostenbeitrag von 1,95 Euro pro Stunde.

Wo kann ich mich beraten lassen?
Ihre Fragen zum Jugendintegrationskurs beantwortet Ihnen ausführlich ein Kursträger oder der Jugendmigrationsdienst.
Die Jugendmigrationsdienste (JMD) in Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde beraten und begleiten junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren. Sie arbeiten mit Beratern der Kursträger für Jugendintegrationskurse zusammen. Die Berater der Jugendmigrationsdienste lernen Sie auch später im Kurs kennen.